Mein Wochenrückblick – 12. Woche 2015

Pilotenstreik – „Die goldenen Regeln“

Nun streiken sie wieder, die Piloten der Lufthansa. Die Frage ist zu stellen, wer denn eigentlich noch von den Lufthansa-Kunden für diese Art Streik Verständnis aufbringen kann. Oder möchten die Piloten vielleicht noch nach einer Verordnung der Vereinigung Cockpit auch noch an ihrem Arbeitsplatz in goldenen Stühlchen sitzen?

Diese Arbeitnehmer versuchen gerade zu verhindern, dass ihre Firma den Betrieb so organisieren kann, damit die Lufthansa auf Dauer auch konkurrenzfähig bleibt. Sie sägen sozusagen an ihrem eigenen Ast, auf dem sie gerade sitzen. Denken die Piloten der Lufthansa quer oder ist nur die Gewerkschaft die treibende Kraft, um die Lufthansa nach ihren Wünschen zu gestalten?

Wo gibt es schon einen Arbeitgeber, der den Angestellten nach dem Eintritt in den Ruhestand und das mit 55 Jahren, die Rente bis zum 60 Lebensjahr mit 60% der letzten Bezüge bezahlt. Das war nach dem Jahr 1960 so die Regel, weil das damals per Gesetz mit 55 Jahren aus Sicherheitsgründen so war. Dieses Gesetz ist nicht mehr gültig. Heute scheiden die Piloten mit 59,5 Jahren aus dem Dienst und wäre immer noch mit frühestens 58 Jahren möglich. Die Lufthansa möchte dies auf 61 Jahre anheben. Das ist nicht akzeptabel, sagen die Piloten!

Aber letztendlich geht es der Vereinigung Cockpit wahrscheinlich nur darum, den Konzernumbau zu blockieren. Denn die 3 Jahre Verlängerung sind doch sicher zumutbar, so wie man vielen anderen Arbeitnehmern noch viel mehr zumutet.

Es ist sicherlich ein Schaden von 300 Mill. Euro der Lufthansa entstanden und ca. 185000 Passagiere schauten belämmert auf die Anzeigetafeln der ausgefallenen Flüge.

Nach dem geltenden Tarifvertrag müssen die Piloten spätestens mit dem 60. Geburtstag aus dem Dienst ausscheiden, was in vielen Ländern per Gesetz so besteht. Bei der Lufthansa konnten die Piloten auch schon mit 55 Jahren gehen, liegt de facto jedoch bei 59,5 Jahren. Der modifizierte Tarifvertrag der Piloten legt mittlerweile ein Alter von frühestens 58 Jahren fest. Auf dem Klageweg haben die Piloten erreicht, dass sie auch bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter also 65 Jahren fliegen können, wenn sie von einem jüngeren Kollegen begleitet werden. Das ist eine internationale Regelung.

Nach einer Festlegung der Lufthansa könnte dann statt 58 erst mit 61 Jahren ab 2016 der Renteneintritt möglich sein und dieses soll schrittweise passieren. Bis zum frühesten Renteneintrittsalter von 63 Jahren soll die Lufthansa für ihre Angestellten nun zahlen und das nicht schlecht. Auch eine Beteiligung der Piloten an der Altersversorgung ist ein Ziel der Lufthansa, was bei anderen Arbeitnehmern völlig normal ist. Zumindest für die Übergangsregelung wäre es doch für die Piloten sicherlich auch zumutbar.

So träumt die Pilotenvereinigung Cockpit weiterhin von der supertollen Absicherung ihrer zahlenden Mitglieder, damit sie auch weiterhin einen guten Mitgliedsbeitrag kassieren kann. Jedoch wie die Bedingungen bei anderen Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer aussehen, dass sollten sich die Funktionäre der VC einmal ansehen. Man muss ja nicht wie die Mitglieder immer über den Wolken schweben. Letztendlich wollen die Mitglieder doch auch weiterhin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein.

23.03.2015 – WM

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