Mein Wochenrückblick – 17. Woche 2015

Der Machtkampf der GDL

Die Gewerkschaft der Lokführer hat unter der Leitung von Claus Weselsky in dieser Woche bereits zum 7. Mal gestreikt. Man kann die Frage stellen, ist dieser Streik noch verhältnismäßig?

Aber warum streiken die Lokführer zum wiederholten Mal? Herr Weselsky möchte gerne zusätzliche Mitarbeiter mit tarifieren, die als Zugbegleitpersonal ihre Arbeit verrichten. Nun, das muss sich lohnen, denn es sind immerhin 35000 Kolleginnen und Kollegen. Außerdem geht es noch um eine Tariferhöhung von 5% und die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde.

Die Behauptung von Herrn Weselsky, dass es kein Protokollpapier über die tarifierten Rangierlokführer und das Bahnbegleitpersonal bei der letzten Verhandlungsrunde gegeben hat ist schlichtweg falsch. Deswegen hat der Chef der GDL jedoch die Verhandlungen als gescheitert gezeichnet. Dieses hat er in einer neuen Aussage zugegeben und dies nicht als Vertragswerk bezeichnet. Um was geht es diesem Mann überhaupt? Geht es nur um Macht und Einfluss?

Wie soll sich die Deutsche Bahn als Verhandlungspartner verhalten, um eine Tarifeinheit zu bewahren? Die GDL verlangt eigene Tarife für das Zugbegleitpersonal, welches vorher gar nicht zur GDL gehörte. Es kann doch nicht sein, dass es zwei Tarifverträge für dieselben Berufsgruppen gibt und zwar einen von der GDL sowie einen von der größeren Gewerkschaft EVG. Sicherlich Herrn Weselsky geht es um mehr Mitglieder als zahlende Bahnangestellte, damit sich ein größerer Spielraum für gewerkschaftliche Tätigkeiten der GDL ergibt. Jedoch wie Herr Weselsky sich das vorstellt kann es nicht funktionieren. Denn die einzige Möglichkeit der geschlossenen Tarifeinheit führt nur über Verhandlungen der beiden Gewerkschaften GDL und EVG, die dann mit ihren gemeinsam beschlossenen Forderungen an die Bahn herantreten.

Vielleicht verzögert die GDL die Verhandlungen ja auch nur, um gegen das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit klagen zu können. Die klare Vorgabe zur Tarifeinheit hatte das Bundesarbeitsgericht 2010 gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Danach konnten verschiedene Gewerkschaften im selben Betrieb für die gleichen Berufsgruppen unterschiedliche Tarifverträge aushandeln. Diese aufgezwungene Praxis sorgt im selben Betrieb für Unfrieden und kann sich für eine Firma nicht unbedingt förderlich bei der Loyalität ihrer Mitarbeiter auswirken. Kann das der Wille vom Bundesarbeitsgericht sein? Es gibt sowieso immer weniger Sicherheit für Mitarbeiter in einem Betrieb durch bestehende Zeitverträge, Werkverträge und auch noch Zeitarbeit. Aber so hat das Bundesarbeitsgericht durch den Beschluss zusätzlich für Wirbel gesorgt und die Gepflogenheiten der kleinen Gewerkschaften zum Streik der Schlüsselberufe wie Piloten oder Lokführer animiert.

Der Unmut ist ansteigend und die Anerkennung zur Notwendigkeit dieses Streikverhaltens fällt bedrohlich ab. Die Mitglieder der GDL müssen sich fragen lassen, ob sie sich für Machtkämpfe missbrauchen lassen. Die Verhältnismäßigkeit ist außerdem sehr fraglich, weil die finanziellen Schäden durch den Streik in die Millionen gehen und auch die Existenz von Firmen infrage stellt, die von der Bahn mit Material versorgt werden. Machtkämpfe auf dem Rücken anderer auszurichten ist mehr als fraglich, es ist fast schon Nötigung.

Die Notwendigkeit zu Streiks ist grundsätzlich nicht infrage gestellt, nur die Art und Weise wie es bei der GDL passiert ist sicher nicht „das Gelbe vom Ei“. Über Dinge zu sprechen ist sicherlich auch bei Gewerkschaften nicht so verkehrt und kann nur Probleme klären oder bereinigen. Auch sollten Verhandlungen nicht willkürlich blockiert werden, nur weil man es so gerne tut. Der Wille zur Mäßigung und die Einsicht zu Gesprächen sollte auch Vorsitzenden von Gewerkschaften nicht fremd sein. Macht zu genießen mag ein Mittel sein, dass eigene Ego auszuleben, aber kein Mittel um Mitglieder von Gewerkschaften zu vertreten. Es geht halt nicht mit zwei Kutschern auf einem Bock, wo der Eine „hüh“ sagt und der Andere „hott“, dann wissen die Pferde nämlich nicht, was sie machen sollen. Deswegen ist das verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit gar nicht so schlecht, denn es bringt Verhandlungsführer wieder an den Verhandlungstisch. Der sogenannte Betriebsfrieden ist in einer Firma ein wichtiger Punkt, um einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte garantieren zu können. Und das dürfte auch letztendlich dem Bundesarbeitsgericht nicht egal sein. Ein Gericht könnte auch dem Streik schnell ein Ende machen, wenn die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nicht mehr stimmt. Und das kann schnell geschehen!

27.04.2015 – WM

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